Funktionen des Cheftechnologen im Unternehmen. Stellenbeschreibung des Cheftechnologen eines Bauunternehmens

Stellenbeschreibung des Cheftechnologen


1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Stellenbeschreibung definiert die beruflichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Cheftechnologen.

2. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im jeweiligen Branchenprofil des Unternehmens verfügt.

3. Der Cheftechnologe muss die regulatorischen und methodischen Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion kennen; Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens; Aussichten für die technische Entwicklung der Branche und des Unternehmens; Produktionstechnologie der Produkte des Unternehmens; Systeme und Entwurfsmethoden; Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen; Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten der Ausrüstung, Betriebsregeln; Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion; technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Fertigprodukte; Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentation; Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen; Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen; Verfahren zur Zertifizierung der Qualität von Industrieprodukten; Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser; Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten; Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse; inländische und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der betreffenden Branche; fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte; Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation; Grundlagen der Umweltgesetzgebung; Grundlagen des Arbeitsrechts; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

4. Der Cheftechnologe wird auf Anordnung des Leiters der Institution (Unternehmen, Organisation) gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation in die Position berufen und von der Position entlassen.

5. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Leiter der Institution (Unternehmen, Organisation).

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Erneuerung gewährleisten. Produktionsausrüstung, Reduzierung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Produktionsniveau und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozesskraftstoff und Strom, Roh- und Betriebsstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung der Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung. Bietet Verbesserung der Technologie für die Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung von Errungenschaften der Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und umweltschonende Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutzmittel, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnologie. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

3. Rechte

Der Cheftechnologe hat das Recht:

1. Befehle erteilen, die für die Ausführung durch die ihm unterstellten Mitarbeiter verbindlich sind;

2. an der Auswahl und Vermittlung von Personal für ihre Tätigkeiten mitwirken;

3. der Geschäftsführung Vorschläge zur Förderung und Verhängung von Strafen gegen die Mitarbeiter des Unternehmens bei ihrer Tätigkeit zu unterbreiten;

4. Vorschläge zur Entwicklung und Verbesserung der Unternehmensaktivitäten machen;

5. von der Geschäftsleitung Informationsmaterialien und behördliche Unterlagen anzufordern, zu erhalten und zu nutzen, die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich sind;

6. an Konferenzen und Treffen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit besprochen werden;

Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Arten von Maschinen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

  • Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens.
  • Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi.
  • Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Produktionsniveau und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozesskraftstoff und Strom, Roh- und Betriebsstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung der Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung. 7.

Stellenbeschreibungen

Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen. 3.7. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert die Kontrolle über die Versorgung seiner Werkstätten, Standorte und anderer Produktionsbereiche des Unternehmens. 3.8. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi.
3.9. Überwacht die Umsetzung langfristiger, aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion und die Einhaltung etablierter technologischer Prozesse. 3.10.

Stellenbeschreibung des Cheftechnologen eines Lebensmittelunternehmens

Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das Mehl- und Süßwarenprodukte herstellt, dann gehört zu den Aufgaben eines solchen Mitarbeiters auch die Entwicklung neuer Methoden zur Herstellung von Produkten, die Qualitätskontrolle und die Umsatzsteigerung. In der Landwirtschaft überwacht ein Technologe den rationellen Umgang mit Ressourcen, den korrekten Einsatz von Geräten und Technologien und überprüft auch die Lagerung von Produkten. Stellenbeschreibungen Für die Position eines Verfahrenstechnikers wird eine Person mit einer Fachhochschul- oder Sekundarschulausbildung ernannt.
Typischerweise sind auch Erfahrungen im gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsbereich erforderlich. Darüber hinaus wird dem Mitarbeiter je nach Ausbildung und Berufserfahrung eine bestimmte Kategorie zugeteilt. In der Produktion umfassen die Aufgaben eines Technologen der ersten Kategorie eine größere Anzahl wichtiger Aufgaben.

Stellenbeschreibung des Cheftechnologen

Anforderungen an die Qualifikation des Cheftechnologen 3) Anforderungen an die Qualifikation. Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in der Fachrichtung Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im relevanten Branchenprofil des Unternehmens von mindestens 5 Jahren. 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.
2. Für die Position des Cheftechnologen wird eine Person angenommen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet in ingenieurwissenschaftlichen, technischen und leitenden Positionen im entsprechenden Branchenprofil des Unternehmens von mindestens 5 Jahren verfügt. 3. Der Cheftechnologe wird vom Direktor der Organisation eingestellt und entlassen. 4.

Stellenbeschreibung für den Cheftechnologen in der Lebensmittelproduktion

Im technischen Bereich gibt es viele Berufe, die ein breites Spektrum abdecken. Eine dieser Spezialisierungen ist Wirtschaftsingenieur. Dies ist ein unverzichtbarer Mitarbeiter für die Produktion, der eine Reihe von Funktionen wie Produktqualitätskontrolle, Planentwicklung und vieles mehr wahrnimmt. Die vollständige Liste der Verantwortlichkeiten eines Technologen in der Industrie umfasst in der Regel eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten.
Wer ist ein Technologe? Ein Technologe ist ein Produktionsspezialist, der in erster Linie die Funktion der Kontrolle über alle Aktivitäten des Unternehmens wahrnimmt. Das Spektrum seiner Aufgaben ist in der Regel sehr breit gefächert. Darüber hinaus gilt: Je größer das Unternehmen, in dem der Technologe arbeitet, desto mehr Funktionen hat er.

Stellenbeschreibung und Aufgaben eines Produktionstechnologen. Verfahrenstechniker

Interagiert mit den Leitern der Strukturdienste des Unternehmens, um Informationen und Dokumente zu erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. 4.3. Vertretung der Interessen des Unternehmens gegenüber anderen Organisationen und Regierungsstellen in Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. 4.4. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.


4.5. Erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift Aufträge für das Unternehmen zu Fragen der technologischen Vorbereitung des Unternehmens. 4.6. Führen Sie offizielle Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens und anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. 4.7. Überwachen Sie die Aktivitäten der Strukturabteilungen von Unternehmen im Bereich der technologischen Vorbereitung des Unternehmens.


V. Verantwortung Der Cheftechnologe ist verantwortlich für: 5.1.

Info

Die weiterführende Fachausbildung umfasst ein vierjähriges Studium an einer Fachschule oder Fachhochschule, in dem der Schüler allgemeinbildende Disziplinen und Spezialfächer erlernt. Das Hochschulstudium dauert fünf Jahre, danach erhält der Absolvent einen Bachelor-Abschluss in der Fachrichtung „Produktionstechnik“. Das Studium an einer Universität erfordert eine umfassendere Einarbeitung in die Feinheiten des Berufs.

Perspektiven Der Beruf des Produktionstechnologen ist heute relevant, aber wenig gefragt. Diese Situation entstand aufgrund der Tatsache, dass Universitäten und technische Schulen in Russland jedes Jahr Hunderte von Spezialisten auf diesem Gebiet ausbilden und die Zahl der offenen Stellen immer begrenzt ist. Darüber hinaus benötigen Unternehmen in der Regel keinen großen Personalbestand an Produktionstechnologen.

Mittlere und kleine Unternehmen verfügen über einen oder zwei Technologen.

Stellenbeschreibung des Cheftechnologen für die Lebensmittelproduktion

Aufmerksamkeit

Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation. 15. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Geräten Systeme in Betrieb zu nehmen. 16. Verwaltet die Abteilungsmitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.


III. Rechte Der Cheftechnologe hat das Recht: 1.
Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens. 3.4. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi. 3.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Ich habe zugestimmt

__________________________

Direktor des Unternehmens

(Institutionen, Organisationen)

__________________________

JOBBESCHREIBUNG

CHEFTECHNOLOGE

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Cheftechnologen werden seine Aufgaben ___________________________ übertragen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Verantwortlichkeiten des Cheftechnologen werden auf der Grundlage und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Cheftechnologen festgelegt und können bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung unter Berücksichtigung konkreter Umstände ergänzt und präzisiert werden.

2.1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und umweltschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Erneuerung gewährleisten. Produktionsausrüstung, Reduzierung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2.2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

2.3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens.

2.4. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Produktionsniveau und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozessbrennstoff und Strom, Rohstoffe und Materialien, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung der Materialintensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung.

2.7. Bietet Verbesserung der Technologie für die Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung von Errungenschaften der Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und umweltschonende Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutzmittel, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.

2.8. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um.

2.9. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.

2.10. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnologie.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.

2.12. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, an Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.

2.14. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb.

2.15. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

3. RECHTE

Der Cheftechnologe hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern und Dienststellen Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

3.2. Überwachen Sie die Umsetzung von Produktionsaufgaben und die rechtzeitige Ausführung einzelner Aufträge durch nachgeordnete Dienste und Abteilungen.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Cheftechnologen, der nachgeordneten Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu Produktions- und anderen Themen im Zuständigkeitsbereich des Cheftechnologen.

4. VERANTWORTUNG

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

4.1. Die Ergebnisse und die Wirksamkeit der Produktionsaktivitäten im Zusammenhang mit seinen in Abschnitt 2 dieser Anweisungen angegebenen funktionalen Verantwortlichkeiten.

4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen nachgeordneter Dienste und Abteilungen.

4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Unternehmensleiters.

4.4. Unterlassene Maßnahmen zur Unterdrückung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.5. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste und Mitarbeiter, die dem Cheftechnologen unterstellt sind, sicherzustellen.

5. BETRIEBSMODUS. UNTERZEICHNUNGSRECHT

5.1. Die Arbeitszeiten des Cheftechnologen richten sich nach der im Unternehmen geltenden internen Arbeitsordnung.

5.2. Aufgrund von Produktionsanforderungen kann der Cheftechnologe Geschäftsreisen unternehmen (auch vor Ort).

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme zur Unterstützung der Produktionsaktivitäten können dem Cheftechnologen Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.

5.4. Dem Cheftechnologen wird zur Sicherstellung seiner Tätigkeit das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen: ______________ ____________________

(Unterschrift) (vollständiger Name)

ICH BESTÄTIGE:

________________________

[Berufsbezeichnung]

________________________

________________________

[Name der Organisation]

________________/[F.I.O.]/

„____“ ____________ 20__

JOBBESCHREIBUNG

Cheftechnologe einer Bauorganisation

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Cheftechnologen der Bauorganisation [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden Organisation genannt).

1.2. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens gehört zur Kategorie der Manager, wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise in die Position berufen und von der Position entlassen.

1.3. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens berichtet direkt an den Leiter des Unternehmens.

1.4. Auf die Position des Cheftechnologen eines Bauunternehmens wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen von mindestens 5 Jahren berufen.

1.5. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens muss wissen:

  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, Verwaltungs- und Regulierungsmaterialien zur technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur der Organisation, Perspektiven für ihre Entwicklung;
  • Bautechnik;
  • Organisation der Logistik für Bauarbeiten;
  • Systeme und Entwurfsmethoden;
  • Organisation der technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten;
  • Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten von Baumaschinen, Betriebsregeln;
  • Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten;
  • Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;
  • Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
  • Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser;
  • Verfahren zur Inbetriebnahme von Baumaschinen;
  • Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
  • Best Practices im Bauwesen;
  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
  • Grundlagen der Umweltgesetzgebung;
  • Büroarbeitsstandards (Klassifizierung von Dokumenten, Verfahren zur Ausführung, Registrierung, Weitergabe, Aufbewahrung usw.);
  • Vorschriften, Anweisungen und andere Leitmaterialien zur Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation in der Organisation;
  • Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz;
  • Grundlagen des Arbeitsrechts.

1.6. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • Firmensatzung;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Cheftechnologen eines Bauunternehmens werden seine Aufgaben dem [stellvertretenden Positionstitel] übertragen, der in der vorgeschriebenen Weise ernannt wird, die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben verantwortlich ist ihm im Zusammenhang mit der Ersetzung übertragenen Aufgaben.

2. Funktionale Verantwortlichkeiten

Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens muss folgende Aufgaben wahrnehmen:

2.1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen für Bauarbeiten und sorgt so für eine Erhöhung des technologischen Vorbereitungsniveaus und die technische Umrüstung der Produktion sowie eine Senkung der Rohstoffkosten Materialien, Materialien, Arbeitskosten, eine Verbesserung der Arbeitsqualität und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität.

2.2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.

2.3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung auf Baustellen und anderen Produktionsabteilungen der Organisation.

2.4. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Bauweisen.

2.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Bauarbeiten, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.

2.6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Baustellen, deren Spezialisierung, die Beherrschung neuer Geräte, neuer hochleistungsfähiger technologischer Prozesse, führt Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung durch, erhöht das technische Niveau der Produktion und das Schichtverhältnis der Geräte, erstellt und überarbeitet technische Bedingungen und Anforderungen, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozessbrennstoffen und Strom, Roh- und Betriebsstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln.

2.7. Bietet Verbesserung der Technologie zur Ausführung von Arbeiten, Einführung wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften, fortschrittliche Basistechnologien, leistungsstarke ressourcen- und umweltschonende Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutzmittel, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozesse, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Geräte und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Baumaschinen.

2.8. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um.

2.9. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards der Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Qualitätskontrolle von Bauarbeiten.

2.10. Gibt Schlussfolgerungen zur Übereinstimmung der Konstruktionsdokumentation mit den Anforderungen wirtschaftlicher und ökologischer Produktionstechnologien.

2.11. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung von Bauarbeiten mit Organisationseinheiten, Planungs-, Forschungsorganisationen und Kundenvertretern.

2.12. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.

2.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau der Organisation, an Maßnahmen zur Verkürzung des Zeitaufwands für die Beherrschung neuer Baumaschinen und -technologien, zur rationellen Nutzung von Produktionsanlagen, zur Reduzierung der Energie- und Materialintensität der Bauarbeiten, zur Steigerung ihrer Effizienz und zur Verbesserung ihrer Qualität und die Arbeitsorganisation verbessern.

2.14. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Verfahren, beteiligt sich an der industriellen Erprobung neuartiger Baumaschinen und -mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung von Bauarbeiten sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Bauabnahme Gerätesysteme in Betrieb zu nehmen.

2.15. Verwaltet die ihm unterstellten Mitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Organisationsbereiche, die die technologische Vorbereitung der Bauarbeiten gewährleisten.

2.16. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

3. Rechte

Der Cheftechnologe einer Bauorganisation hat das Recht:

3.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Entscheidungsentwürfe des Leiters der Organisation.

3.2. Verwalten Sie die ihm anvertrauten finanziellen Mittel und das ihm anvertraute Vermögen in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in den gesetzlichen und behördlichen Rechtsakten sowie der Satzung der Organisation festgelegt sind.

3.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.4. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zu organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen Themen.

3.6. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.

3.7. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.

3.8. Dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern, zur Förderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Mitarbeiter, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen, zur Prüfung vorlegen.

3.9. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.

3.10. Fordern Sie von der Leitung der Organisation Unterstützung bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Cheftechnologe eines Bauunternehmens trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit des Cheftechnologen einer Bauorganisation erfolgt wie folgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Cheftechnologen eines Bauunternehmens ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan des Cheftechnologen eines Bauunternehmens richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aufgrund der Produktionsanforderungen ist der Cheftechnologe eines Bauunternehmens zu Geschäftsreisen (auch vor Ort) verpflichtet.

5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Cheftechnologen eines Bauunternehmens Dienstfahrzeuge zugewiesen werden.

6. Unterschriftenrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird dem Cheftechnologen eines Bauunternehmens durch diese Stellenbeschreibung das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Ich habe die Anleitung gelesen ____/____________/ „__“ _______ 20__

STELLENBESCHREIBUNG für Cheftechnologe

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.
1.2. Die Ernennung zum Cheftechnologen und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung (Anweisung) des Leiters der Organisation.
1.3. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen von mindestens 5 Jahren berufen.
1.4. Der Cheftechnologe muss wissen:
- Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer Behörden im Bereich der Waldbewirtschaftung und Holzverarbeitung;
- Grundlagen der Forstgesetzgebung der Russischen Föderation, Forstgesetzbuch der Russischen Föderation;
- Waldbewirtschaftungsregeln;
- Forsttechnik;
- Arbeitsschutzvorschriften in der Holz- und Holzindustrie;
- Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur der Organisation, Aussichten für ihre Entwicklung;
- Technologie des Holzeinschlags, der Holzverarbeitung und der Holzverarbeitung;
- Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion, ihrer Logistik;
- Systeme und Entwurfsmethoden;
- Produktionskapazitäten, technische Eigenschaften, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten der Ausrüstung, Betriebsregeln;
- Verfahren und Methoden zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion;
- Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung technologischer Prozesse;
- Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
- Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser;
- das Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen;
- Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
- Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, der Produktions-, Arbeits- und Managementorganisation;
- Grundlagen der Umweltgesetzgebung;
- Standards der Büroarbeit (Klassifizierung von Dokumenten, Ausführungsverfahren, Registrierung, Weitergabe, Aufbewahrung usw.);
- Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung der technischen Dokumentation;
- Grundlagen des Arbeitsrechts;
- Regeln und Vorschriften, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz;

1.5. Der Cheftechnologe wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
- Satzung der Organisation;
- diese Stellenbeschreibung;

(andere Dokumente)

1.6. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Leiter der Organisation.
1.7. Während der Abwesenheit des Cheftechnologen (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Dienstpflichten von einem in der vorgeschriebenen Weise bestellten Mitarbeiter wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben verantwortlich ist ihm im Zusammenhang mit der Ersetzung übertragenen Aufgaben.

2. Funktionen
2.1. Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion.
2.2. Kontrolle über die technologische Vorbereitung der Produktion.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten
Der Cheftechnologe nimmt folgende Aufgaben wahr:
3.1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller ressourcen- und umweltschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen, die eine Erhöhung des Niveaus seiner technologischen Ausbildung und technischen Umrüstung, eine Reduzierung der Materialkosten, Arbeitskosten und eine Verbesserung der Qualität gewährleisten der Arbeit und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität.
3.2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.
3.3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert die Kontrolle über deren Bereitstellung an Standorten und anderen Produktionsabteilungen der Organisation.
3.4. Stellen Sie sicher, dass technologische Vorschriften, Regelungen, Karten und Diagramme den Arbeitssicherheitsanforderungen entsprechen, und führen Sie Änderungen dieser Dokumentation beim Austausch von Geräten oder bei Änderungen der Produktionstechnologie rechtzeitig genehmigt und ein. Außerdem überwachen Sie deren Einhaltung in der Produktion.
3.5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.
3.6. Überwacht die Arbeit:
- bei der Organisation neuer Standorte, der Beherrschung neuer Geräte und leistungsstarker technologischer Prozesse;
- Berechnungen der Produktionskapazität und der Ausrüstungsauslastung durchzuführen;
- Erhöhung des technischen Produktionsniveaus und des Schichtverhältnisses der Ausrüstung;
- zur Erstellung und Überarbeitung technischer Spezifikationen und Anforderungen;
- zur Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozessbrennstoffen und Strom, Roh- und Betriebsstoffen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln.
3.7. Überwachen Sie die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für den Zugang zu Serviceeinrichtungen, die von staatlichen Aufsichtsbehörden kontrolliert werden, und für die Durchführung von Arbeiten mit hohem Risiko.
3.8. Setzt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen um.
3.9. Beteiligt sich an Arbeiten zur Bestimmung des Bereichs gemessener Parameter und optimaler Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Qualitätskontrolle der Arbeit.
3.10. Gibt Rückschlüsse auf die Übereinstimmung der Konstruktionsdokumentation mit den Anforderungen einer wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Produktionstechnik.
3.11. Koordiniert Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Arbeit mit Organisationseinheiten, Design, Forschungsorganisationen und Kundenvertretern.
3.12. Gewährleistet die Implementierung computergestützter Designsysteme, Organisations- und Computertechnologie, automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.
3.13. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau der Organisation, an Maßnahmen zur Verkürzung des Zeitaufwands für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien, zur rationellen Nutzung von Produktionsanlagen, zur Reduzierung der Energie- und Materialintensität der Arbeit, zur Steigerung ihrer Effizienz, zur Verbesserung ihrer Qualität usw Verbesserung der Arbeitsorganisation.
3.14. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse.
3.15. Beteiligt sich an industriellen Tests neuer Arten von Maschinen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, an der Arbeit von Kommissionen zur Inbetriebnahme von Ausrüstungssystemen.
3.16. Verwaltet die ihm unterstellten Mitarbeiter, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Abteilungen der Organisation, die für die technologische Vorbereitung der Produktion sorgen.
3.17. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

(andere Aufgaben)

4. Rechte
Der Cheftechnologe hat das Recht:
4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Entscheidungsentwürfe des Leiters der Organisation.
4.2. Entsorgen Sie das ihm anvertraute Eigentum und die ihm anvertrauten Gelder in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in den gesetzlichen und behördlichen Rechtsakten und der Satzung der Organisation festgelegt sind.
4.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.
4.4. Initiieren und leiten Sie Besprechungen zu organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen Themen.
4.5. Fordern und erhalten Sie notwendige Informationen und Unterlagen von Struktureinheiten.
4.6. Führen Sie Qualitätskontrollen und termingerechte Ausführung von Aufträgen durch.
4.7. Fordern Sie die Einstellung (Aussetzung) der Arbeit (bei Verstößen, Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen usw.), Einhaltung festgelegter Normen, Regeln, Anweisungen; Anweisungen zur Behebung von Mängeln und zur Beseitigung von Verstößen erteilen.
4.8. Dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Einstellung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern, zur Förderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Mitarbeiter, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen, zur Prüfung vorlegen.
4.9. Beteiligen Sie sich an Diskussionen über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm ausgeübten Aufgaben.
4.10. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

(andere Rechte)

5. Verantwortung
5.1. Der Cheftechnologe trägt die Verantwortung:
- wegen unsachgemäßer Leistung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten - in der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise;
- für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden - in der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung Russlands festgelegten Weise; 46
- für die Schädigung der Organisation - in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise.
5.2. Der Cheftechnologe ist persönlich verantwortlich für:
- für die Ergebnisse und die Effizienz der Produktionsaktivitäten der Organisation;
- für die Folgen einer von ihm getroffenen unangemessenen Entscheidung, die zu einer Verletzung der Sicherheit von Eigentum, seiner rechtswidrigen Nutzung oder einem sonstigen Schaden für die Organisation führte.