Sauerstoff-, Tauch- und technische Manometer. Tauchleitern

Tauchleiter 1 (Abb. 60) dient dazu, einen Taucher vom Deck eines Schiffes, Bootes oder einer Startrampe ins Wasser abzusenken und aus dem Wasser aufzusteigen. Die Leitern bestehen meist aus Metall; aus temporären Gründen können sie auch aus Holz gefertigt werden. Der eintauchende Teil der Leiter hat eine Länge von 1,5 m, eine Breite von mindestens 40 cm, der Abstand zwischen den Geländerstäben (Stufen) beträgt 25 cm. Die Neigung der Leiter beträgt etwa 20°.

Abzugsende 2 dient dazu, die Bewegung des Tauchers beim Abstieg zum Boden und bei der Rückkehr an die Oberfläche zu leiten.

Es besteht aus dreisträngigem Harzhanfkabel mit einem Umfang von 75 mm oder einem Nylonkabel mit einem Umfang von 75–80 mm.

Um das Abzugsende am Boden zu halten, ist daran ein Ballast mit einem Gewicht von 50-75 kg befestigt. Das obere Ende ist am Deck des Fahrzeugs befestigt.

Laufendes Ende 3 dient der Bewegung und Orientierung des Tauchers unter Wasser (insbesondere bei Arbeiten in der Strömung und in schlammiges Wasser) bei der Suche nach Gegenständen, der Untersuchung des Wasserbereichs sowie beim Betreten der überfluteten Schiffsräume. Ein Ende davon wird am Ballast des Abzugsendes befestigt und am anderen Ende wird ein Feuer entfacht. Das Laufende besteht aus hanfharzhaltigem dreisträngigem Kabel mit einem Umfang von 50 mm oder Nylon.

Reis. 60. Geräte zum Absenken und Heben von Tauchern:
1 - Tauchleiter; 2 - Abzugsende; 3 - Laufende; 4 - Dekompressionspavillon

Führungsende Entwickelt, um den Taucher vom Abstiegsort zur Arbeitsstelle zu bringen. Es wird vom ersten Taucher aufgezogen und an der Arbeitsstelle befestigt, das obere Ende wird an der Abstiegsstelle befestigt. Es besteht aus dem gleichen Kabel wie das Laufende.

Abstiegspavillon Wird zum Absenken und Heben von Tauchern aus Schiffen mit hohen Bordwänden (mehr als 1,5 m) sowie zur Dekompression darauf verwendet. Es kann aus Metall oder aus verfügbaren Mitteln (Promenade mit Stangen und Vierseilaufhängungen mit Auslösekabel) bestehen. Das Absenken des Pavillons erfolgt seitlich über einen drehbaren Kranbalken, ein Absenkseil und eine Winde.

Dekompressionspavillon 4 ist für die Unterbringung eines Tauchers während der Dekompression an Stopps konzipiert. Pavillons gibt es in zweisträngiger und einsträngiger Ausführung. Die Baluster sind alle 3 m übereinander angeordnet. Die Baluster werden von unten gezählt. Ballast und eine verschiebbare Halterung sind am unteren Ende des Pavillons aufgehängt und mit dem Startende verbunden.

Podkilnaya-Ende dient dazu, den Taucher bei kurzfristigen Arbeiten unter dem Schiffsrumpf daran festzuhalten. Zur Herstellung von Unterkielenden werden Stahl- und Hanfseile verwendet.

Tauchhebegerät(SPU) – dient zum Tiefseeabstieg von Tauchern und ihrem beschleunigten Aufstieg aus der Tiefe in einer Taucherglocke. Die auf dem Schiffsdeck angebrachte Glocke ist mit der Strömungs-Dekompressionskammer verbunden, um die Dekompression der Taucher fortzusetzen. Abhängig vom Standort auf dem Schiff und der Art und Weise der Überführung der Glocke in die Dekompressionskammer wird zwischen der Heck- und der Bordtauch-SPU unterschieden. Die Absenk- und Hebevorrichtung umfasst: eine Taucherglocke mit Plattform, eine Vorrichtung zum Bewegen der Glocke nach achtern und über Bord, eine Absenk- und Hebewinde, Kabelausrüstung für die Glocke, Tauchpavillons an Bord mit Absenk- und Hebemechanismen, Ansichten für Schläuche und Kabel zur Taucherglocke und Taucher, Tiefseebeleuchtungsanlage.

Eine Taucherglocke ist ein Stahlzylinder, an dessen Boden sich eine Einstiegsluke mit einem von innen verschließbaren Deckel befindet. Innendurchmesser Die Seitenglocken haben einen Durchmesser von 1544 mm, die Heckglocken einen Durchmesser von 1400 mm. Der erste wiegt in der Luft mit Vollausstattung etwa 3000 kg, der zweite - 1470 kg. Über einen Tauchschlauch wird der Glocke Luft zugeführt. Die Tauchglockenplattform ist eine Schweißkonstruktion mit Ballastkasten, Flügeln, Klappplattformen und zwei Gestellen.

1. Tauchleitern

Die Konstruktion von Tauchleitern muss Folgendes gewährleisten:

horizontale Lage der Stufen beim Einbau der Leiter in Arbeitsposition;

der Abstand der Leiterstufen von der Schiffsseite beträgt nicht weniger als 20-25 cm;

rutschfeste Oberfläche der Stufen, die sich leicht von Schmutz, Schnee und Eis reinigen lässt;

Installation der Leiter in einem Winkel von 20–30° zur Vertikalen (für Abstiege in Schwimmausrüstung mit Fußflossen – 10–15°);

Befestigung der Leiter auf der Plattform oder an Bord des Schiffes, um ein spontanes Verschieben oder Herunterfallen der Leiter zu verhindern;

die Fähigkeit, beim Verlassen der Leiter (Einsteigen in die Leiter) die Handläufe oder die Schnur der Leiter mit den Händen festzuhalten.

Entlang der gesamten Länge der Leiter müssen auf mindestens einer Seite Handläufe vorhanden sein. Beim Abstieg in Geräten mit Fußflossen ist eine starre Schnur in der Mitte zulässig, damit Sie sie beim Bewegen entlang der Leiter und beim Verlassen bequem mit den Händen festhalten können Leiter (Betreten der Leiter).

Die Abmessungen der Leitern sollten sein:

2. Auslöser Tauchpavillon

Das Design des Pavillons sollte Folgendes umfassen:

eine mindestens 800 x 800 mm große Plattform für einen Taucher mit rutschfester Oberfläche und Löchern (Schlitzen) für den freien Wasserdurchgang;

Geländer mit einer Höhe von mindestens 1100 mm mit drei horizontalen Stangen und einer Verkleidung im unteren Teil mit einer Höhe von mindestens 100 mm;

Geländerpfosten mit einer Höhe von 1900–2000 mm mit einer Vorrichtung zum Schärfen des Pavillons;

zusätzliche Handläufe, die die Möglichkeit einer Verletzung der Hände von Tauchern durch versehentliche Stöße auf den Schiffsrumpf oder Unterwasserobjekte ausschließen sollen;

ein Sitzplatz für jeden Taucher;

ein Gerät, mit dem ein Taucher am Helm gehalten werden kann, um ihn unabhängig unter Wasser „schwebend“ zu halten.

Das Geländer muss sich auf einer Seite öffnen lassen. Es ist nicht gestattet, Geländer aus Ketten und Seilen herzustellen, mit Ausnahme der Öffnungsseite.

Die Konstruktion des Pavillons muss zwei Stränge Pflanzenseil mit einem Umfang von mindestens 60 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 500 kgf sowie Geländerstäbe aus Hartholz erster Güteklasse mit einer Dicke von mindestens 25 mm umfassen , Breite mindestens 115 mm, Länge 800-1000 mm. Am Boden des Pavillons muss Ballast mit einem Gewicht von mindestens 30 kg angebracht werden. Absenkseile müssen alle 3 m markiert werden.

4. Funktionierender Tauchpavillon

Der Arbeitspavillon sollte Platz für zwei bis drei Taucher bieten. Zusätzlich zu den zum Tauchpavillon gehörenden Elementen muss der Arbeitspavillon über Folgendes verfügen:

Vorrichtungen (mindestens zwei) zur sicheren Befestigung des Pavillons auf der Baustelle;

eine mindestens 800 x 800 mm große Plattform zum Abstellen von Tauchwerkzeugen.

5. Abzugsende

Das Abzugsende sollte:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 60 mm und höchstens 75 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 500 kgf bestehen;

Behalten Sie die Festigkeit bei Nässe bei;

speichern mechanische Eigenschaften bei Temperaturen von minus 55° C bis plus 40° C;

Am Startende muss ein Ballast von mindestens 30 kg angebracht sein.

6. Laufendes Ende

Das laufende Ende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 30 mm bestehen;

Machen Sie ein Feuer, damit Sie es leichter in der Hand halten können.

7. Signalende

Das Signalende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von 30–65 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 300 kgf bestehen;

alle 3 m Markierungen haben;

über eine Vorrichtung (Karabiner, Feuer) zur Befestigung am Taucher verfügen.

8. Kontrollende

Das Kontrollende sollte:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 20 mm bestehen;

über einen Auftrieb mit einer Auftriebskraft von mindestens 5 kgf verfügen;

alle 3 m Markierungen haben.

Die Länge des Steuerendes sollte 20 % größer sein als die Tiefe des Schwimmbereichs des Tauchers.

Sämtliche verwendeten Enden dürfen nicht aus geflochtenen oder anderweitig gespleißten Seilen bestehen.

9. Schlauchkabel

Das Schlauchkabel muss:

Verbinden Sie zuverlässig, mit starken Hanfbenzeln, in der Regel Schläuche, die den Taucher mit Atmung versorgen, zu einem einzigen Bündel Gasgemisch Und heißes Wasser sowie Kommunikations- und Beleuchtungskabel;

alle 3 m Markierungen haben;

Sicherungsringe in einem Abstand von 5, 10, 15 m vom mit dem Gerät verbundenen Ende haben

1. Tauchleitern. Die Konstruktion von Tauchleitern muss Folgendes gewährleisten:

horizontale Lage der Stufen beim Einbau der Leiter in Arbeitsposition;

der Abstand der Leiterstufen von der Schiffsseite beträgt mindestens 20-25 cm;

rutschfeste Oberfläche der Stufen, die sich leicht von Schmutz, Schnee und Eis reinigen lässt;

Installation der Leiter in einem Winkel von 20–30° zur Vertikalen (für Abstiege in Schwimmausrüstung mit Fußflossen – 10–15°);

Befestigung der Leiter auf der Plattform oder an Bord des Schiffes, um ein spontanes Verschieben oder Herunterfallen der Leiter zu verhindern;

die Fähigkeit, beim Verlassen der Leiter (Einsteigen in die Leiter) die Handläufe oder die Leiter der Leiter mit den Händen festhalten zu können.

Entlang der gesamten Länge der Leiter müssen auf mindestens einer Seite Handläufe vorhanden sein. Beim Abstieg in Geräten mit Fußflossen ist in der Mitte ein starrer Handlauf zulässig, der beim Bewegen entlang der Leiter und beim Verlassen bequem mit den Händen festgehalten werden kann Leiter (die Leiter betreten).

Die Leitern müssen vorhanden sein folgende Parameter:

2 Tauchpavillon zu Wasser lassen. Das Design des Pavillons sollte Folgendes umfassen:

eine mindestens 800 x 800 mm große Plattform für einen Taucher mit rutschfester Oberfläche und Löchern (Schlitzen) für den freien Wasserdurchgang;

Geländer mit einer Höhe von mindestens 1100 mm mit drei horizontalen Stangen und einer Verkleidung im unteren Teil mit einer Höhe von mindestens 100 mm;

Geländerpfosten mit einer Höhe von 1900–2000 mm mit einer Vorrichtung zum Schärfen des Pavillons;

zusätzliche Handläufe, die die Möglichkeit einer Verletzung der Hände von Tauchern durch versehentliche Stöße auf den Schiffsrumpf oder Unterwasserobjekte ausschließen sollen;

ein Sitzplatz für jeden Taucher;

eine Vorrichtung, mit der ein Taucher selbstständig unter Wasser am Helm gehalten und „aufgehängt“ werden kann.

Das Geländer muss sich auf einer Seite öffnen lassen. Es ist nicht erlaubt, Geländer aus Ketten herzustellen Stahlseile außer der Öffnungsseite.

3. Deko-Tauchpavillon. Die Konstruktion des Pavillons muss zwei Zweige eines Pflanzenseils mit einem Umfang von mindestens 60 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 500 kgf sowie Baluster aus Hartholz der ersten Güteklasse mit einer Dicke von at umfassen mindestens 25 mm, eine Breite von mindestens 115 mm, Länge 800-1000 mm. Am Boden des Pavillons muss Ballast mit einem Gewicht von mindestens 30 kg angebracht werden. Absenkseile müssen alle 3 m markiert werden.

4. Funktionierender Tauchpavillon muss zwei bis drei Taucher aufnehmen. Zusätzlich zu den zum Tauchpavillon gehörenden Elementen muss der Arbeitspavillon über Folgendes verfügen:

Vorrichtungen (mindestens zwei) zur sicheren Befestigung des Pavillons auf der Baustelle;

eine mindestens 800 x 800 mm große Plattform zum Abstellen von Tauchwerkzeugen.

5. Abzugsende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 60 mm und höchstens 75 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 500 kgf bestehen;

Behalten Sie die Festigkeit bei Nässe bei;

behalten die mechanischen Eigenschaften bei Temperaturen von minus 55 bis plus 40 ° C bei;

Am Startende muss ein Ballast von mindestens 30 kg angebracht sein.

6. Laufendes Ende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 30 mm bestehen;

Machen Sie ein Feuer, damit Sie es leichter in der Hand halten können.

7. Signalende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von 30–50 mm und einer Bruchlast des gesamten Seils von mindestens 300 kgf bestehen;

alle 3 m Markierungen haben;

über eine Vorrichtung (Karabiner, Feuer) zur Befestigung am Taucher verfügen.

8. Kontrollende muss:

aus pflanzlichem oder synthetischem Seil mit einem Umfang von mindestens 20 mm bestehen;

über einen Auftrieb mit einer Auftriebskraft von mindestens 5 kgf verfügen;

alle 3 m Markierungen haben.

Die Länge des Steuerendes sollte 20 % größer sein als die Tiefe des Schwimmbereichs des Tauchers.

Sämtliche verwendeten Enden dürfen nicht aus geflochtenen oder anderweitig gespleißten Seilen bestehen.

9. Schlauchkabel muss:

Verbinden Sie zuverlässig unter Verwendung langlebiger Hanfbenzins in einem einzigen Bündel in der Regel Schläuche, die den Taucher mit einem Atemgasgemisch und heißem Wasser versorgen, sowie ein Kommunikations- und Beleuchtungskabel.

alle 3 m Markierungen haben;

Sicherungsringe in einem Abstand von 5, 10, 15 m vom mit dem Gerät verbundenen Ende haben.