Versicherung für Touristen, die ins Ausland reisen. Was gibt es zu beachten und worauf ist zu achten? Technologie der Tätigkeit eines Tourismusunternehmens bei der Erstellung einer neuen Tour „Mittelalterliche Tschechische Republik“. Merkmale der Ausstellung von Versicherungspolicen für Touristen

Registrierung von Versicherungspolicen

Eine Reiseversicherung ist eine Versicherung, die den Bürgern während ihres Urlaubs Versicherungsschutz bietet. Artikel 17 des Gesetzes der Ukraine „Über den Tourismus“ legt fest, dass eine Reiseversicherung (Kranken- und Unfallversicherung) obligatorisch ist und von Subjekten touristischer Aktivitäten auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wird, die zur Durchführung solcher Aktivitäten berechtigt sind.

Der Hauptinhalt dieser Versicherung ist die Entschädigung für medizinische Kosten, die während einer Auslandsreise aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls entstehen können. Dieser Teil der Versicherung für Bürger, die ins Ausland reisen, steht in engem Zusammenhang mit der Unfallversicherung (hinsichtlich der Entschädigung für medizinische Kosten). Doch anders als bei der Krankenversicherung werden hier nur die Kosten erstattet, die infolge einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls entstehen.

Die Reiseversicherung wird in folgende Typen eingeteilt:

· Versicherung von touristischem Eigentum;

· Lebens- und Krankenversicherung für Touristen;

· Versicherung gegen Unwetter während des Urlaubs der versicherten Personen5.

Bei der Touristensachversicherung handelt es sich um eine Versicherung des Eigentums von Touristen, bei der Sach- und persönliche Gegenstände, die der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (versicherte Personen) im Urlaub mit sich führen oder mit Transportmitteln transportieren, als versichert gelten. Darüber hinaus unterliegen Gegenstände an der Kleidung und am Körper des Touristen sowie solche, die während einer Auslandsreise erworben wurden, der Versicherung. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages beginnt mit dem Verlassen des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und endet mit der Rückkehr.

Bei der Lebens- und Krankenversicherung für Touristen handelt es sich um eine Versicherung, die die Zahlung bestimmter Geldbeträge für den Fall einer Gesundheitsstörung oder des Todes der versicherten Personen während der Reise aufgrund von Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen vorsieht.

Die Lebens- und Krankenversicherung für Touristen auf touristischen Auslandsreisen umfasst in der Regel:

1. Bereitstellung einer medizinischen Notfallversorgung für einen Touristen während einer Auslandsreise im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls;

2. Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, das eine qualitativ hochwertige Behandlung unter angemessener medizinischer Aufsicht anbieten kann;

3. Evakuierung in das Land des ständigen Wohnsitzes unter angemessener ärztlicher Aufsicht;

4. Kontrolle im Krankenhaus und Information der Familie und des Patienten;

5. Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter, sofern diese nicht vor Ort beschafft werden können;

6. Beratungsleistungen eines Facharztes (falls erforderlich);

7. Zahlung der Transportkosten für die Überführung eines kranken Touristen oder seines Leichnams in das Land seines ständigen Wohnsitzes;

8. Rückführung der sterblichen Überreste eines Touristen;

9. Bereitstellung von Rechtsbeistand für Touristen bei der Untersuchung von Zivil- und Strafsachen im Ausland.

Bei einer Schlechtwetterversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der der Versicherer haftet, wenn während des Urlaubs des Versicherten bestimmte widrige Wetterbedingungen eintreten20.

Grundsätzlich bieten Reiseveranstalter Touristen eine Kombiversicherung an – dabei handelt es sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für mehrere Versicherungsarten, der eine einzige Versicherungspolice gewährleistet. Touristen erhalten als Bestätigung des Abschlusses einer Versicherungspolice ein Dokument in Form eines kleinformatigen Buches, in dem Versicherungspolice-Formulare, Regeln für die Versicherung von Bürgern, Empfehlungen für die Regeln sowie Kontaktnummern und Adressen der Vertretungen der Versicherungsgesellschaft in aufgeführt sind Es sind verschiedene Länder hinterlegt. Versicherungspolice-Formulare enthalten folgende Informationen: Namen und Vornamen der Versicherten (von 1 bis 5 Personen), Geburtsdatum jedes Touristen, Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes der Person, die die Police bezahlt hat, Kalender und tatsächliche Anzahl der versicherten Tage nach Versicherung, Wohnsitzland und -region, Versicherungssumme und Beitrag. Jedes Formular wird mit den Unterschriften des Versicherungsnehmers und des Vertreters des Versicherers versiegelt und mit dem Nasssiegel der Versicherungsgesellschaft beglaubigt.

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Police auch folgende Leistungen umfassen:

· Besuch eines Dritten im Notfall;

· Vorzeitige Rückkehr in das Land des ständigen Wohnsitzes;

· Evakuierung von Kindern, wenn infolge eines Unfalls oder einer Krankheit der versicherten Person mitreisende minderjährige Kinder unbeaufsichtigt blieben;

· Unterstützung während der Reise;

· Rechtsbeistand (einschließlich Hinterlegung einer Kaution, Bereitstellung eines Anwalts usw.);

· Hilfe bei Dokumentenverlust.

Manchmal, wenn ein Tourist bereits Tickets oder Gutscheine gekauft hat, kommt es zu einem Ereignis, das alle Pläne durchkreuzt und die Reise abgesagt wird. Damit der Kunde das gezahlte Geld zurückerstatten kann, wenn er die Reise aus triftigen Gründen nicht antritt, wird eine weitere Versicherungsleistung angeboten – die Erstattung der der versicherten Person entstandenen Kosten für den Fall, dass eine bezahlte Reise ins Ausland nicht durchgeführt werden kann. Als Gründe für die Nichtanreise, für die eine Entschädigung gezahlt wird, gelten folgende Ereignisse, die nach der Bezahlung der Reise eingetreten sind:

· Tod der versicherten Person;

· Verletzung oder plötzliche Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder nach Ansicht eines Arztes eine Reise verhindert;

· Tod eines nahen Angehörigen der versicherten Person;

· Gerichtsverfahren, an denen die versicherte Person aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung teilnehmen muss;

· Nichterhalt eines Ausreisevisums bei rechtzeitiger Vorlage aller von der Konsularabteilung der Botschaft des Landes des vorübergehenden Wohnsitzes für die Registrierung erforderlichen Dokumente.

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Versicherungssumme entsprechend dem Bestimmungsland ausgewählt und je nach Mindestdeckungsbedarf 14, 46-55 eingestuft.

Gutscheinvorbereitung

Ein Touristengutschein ist ein Dokument, das den Anspruch des Touristen auf die in der Reise enthaltenen Dienstleistungen festlegt und die Tatsache ihrer Übertragung bestätigt. Der Gutschein muss folgende Anforderungen erfüllen:

· Sie müssen in einer der Sprachen der internationalen Kommunikation verfasst sein (meistens Englisch);

· Bestellen Sie nur im Namen des Reiseveranstalters, der direkt mit touristischen Leistungsträgern in Kontakt kommt;

· Spiegeln Sie nicht die tatsächlichen Kosten der Reise wider, die die Agentur dem Reiseveranstalter gezahlt hat, weil Die an den Reiseveranstalter gezahlten Kosten für Dienstleistungen sind geringer als die von den Touristen gezahlten Beträge.

Ein Gutschein ist das wichtigste Dokument, das garantiert, dass ein Tourist die von ihm bezahlten Dienstleistungen erhält. Der Gutschein ist zur Weitergabe an Anbieter touristischer Leistungen oder zur internen Abrechnung im Reporting des Reiseveranstalters bestimmt. In der Regel handelt es sich bei dem Gutschein um ein Standardformular, das mit Siegel und Unterschrift der Geschäftsführung des Tourismusunternehmens beglaubigt ist und dem Touristen oder dem Leiter der Reisegruppe vor Reiseantritt ausgehändigt wird. Gruppengutscheinen müssen Touristenlisten mit Angabe ihrer Passdaten beiliegen 8, 81.

Der Gutschein ist ein „Austausch“-Dokument, d.h. Bei der Ankunft am Zielort wird es an den Empfänger übergeben und nicht an den Touristen zurückgegeben. Der Gutschein unterliegt keinen strengen Gestaltungsregeln und wird in der Regel von der empfangenden Partei entwickelt. In der „Kopfzeile“ sind der Name des Unternehmens, die Anfangsdaten, seine Nummer und der Zeitpunkt der Bestätigung angegeben. Füllen Sie dann die Zeilen aus, die sich direkt auf Informationen zu kostenpflichtigen Reisedienstleistungen beziehen, nämlich:

· Der Name des Hotels;

· Ankunftsdatum;

· Abreisedatum;

· Art der Nummer;

· Name (in der russischen Version - Nachname) des Touristen oder der Touristen, wenn mehrere von ihnen mit einem Ticket reisen;

· Ankunftsflugnummer;

· Ankunftszeit.

Darauf folgen Kontaktnummern, Unterschrift und Position der verantwortlichen Person des empfangenden Unternehmens; ggf. wird der Stempel des empfangenden Unternehmens auf den Gutscheinformularen angebracht. Außerdem werden die Postdaten, Faxnummern, Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Unternehmens angegeben (Anlage 4).

Jeder, der eine Reise unternimmt, braucht eine Versicherung. Der wichtigste Grund ist nicht, dass Sie ohne dieses Visum kein Visum erhalten, sondern dass die Police eine Garantie dafür ist, dass Ihnen geholfen wird, wenn Sie in Schwierigkeiten geraten.
Für die Schengen-Länder ist der Abschluss einer Versicherung obligatorisch; für andere Länder ist eine solche Versicherung nicht unbedingt obligatorisch und kann vom Touristen nach eigenem Ermessen abgeschlossen werden.
Reiseveranstalter schließen oft im Reisepreis eine Versicherung für Auslandsreisen in beliebte Zielländer ein, ohne eine Wahlmöglichkeit vorzusehen. Sie haben das Recht, die im Reisepaket enthaltene Versicherung abzulehnen und diese selbst abzuschließen.
Reiseunternehmen nehmen als juristische Personen eine Reihe von Dienstleistungen von Versicherungsunternehmen in Anspruch. Allerdings gibt es in der Tourismusbranche noch weitere freiwillige und Pflichtversicherungen.
Versicherungen im Tourismussystem werden in folgende Typen eingeteilt:
1. Versicherung des Touristen und seines Eigentums;
2. Risikoversicherung für Reiseunternehmen;
3. Versicherung von Touristen auf Auslandsreisen;
4. Versicherung ausländischer Touristen;
5. Haftpflichtversicherung;
6. Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter;
7. Unfallversicherung mit Übernahme der Krankheitskosten.

Freiwillige und Pflichtversicherung
Die Versicherung kann freiwillig oder obligatorisch sein.
Zu den obligatorischen Versicherungsarten gemäß den aktuellen Dokumenten gehören:
1. Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter;
2. Transport-Reiseversicherung.
Andere Arten der Reiseversicherung sind freiwillig. Die Versicherung von Touristen und ihrem Eigentum umfasst die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Touristen. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages beginnt mit dem Verlassen des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und endet mit der Rückkehr. Touristisches und persönliches Eigentum, das Touristen mit sich führen, kann im Rahmen einer solchen Vereinbarung versichert werden. Unter Gepäck versteht man die registrierten und nicht registrierten Gegenstände des Touristen. Darüber hinaus unterliegen Gegenstände an seiner Kleidung und seinem Körper sowie solche, die während einer Auslandsreise erworben wurden, der Versicherung.
Arten der Haftpflichtversicherung: Unfälle, Brände, Explosionen, Naturkatastrophen, Raubüberfälle, Diebstähle und andere vorsätzliche und arglistige Handlungen, militärische Aktionen usw.

Die Versicherung für Touristen auf touristischen Auslandsreisen umfasst in der Regel:
1. Bereitstellung einer medizinischen Notfallversorgung für einen Touristen während einer Auslandsreise im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls;
2. Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, das eine qualitativ hochwertige Behandlung unter angemessener medizinischer Aufsicht anbieten kann;
3. Evakuierung in das Land des ständigen Wohnsitzes unter angemessener ärztlicher Aufsicht;
4. Kontrolle im Krankenhaus und Information der Familie und des Patienten;
5. Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter, sofern diese nicht vor Ort beschafft werden können;
6. Beratungsleistungen eines Facharztes (falls erforderlich);
7. Zahlung der Transportkosten für die Überführung eines kranken Touristen oder seines Leichnams in das Land seines ständigen Wohnsitzes;
8. Rückführung der sterblichen Überreste eines Touristen;
9. Bereitstellung von Rechtsbeistand für Touristen bei der Untersuchung von Zivil- und Strafsachen im Ausland.

Nicht als versicherte Ereignisse gelten:
Krankheiten und Verletzungen, die durch die Begehung illegaler Handlungen oder in einem Zustand einer (Drogen-, Alkohol-, Gift-)Vergiftung entstehen.
Verschlimmerung chronischer psychischer Erkrankungen, Selbstmordversuche.
Kosten für die Behandlung in Sanatorien.
kosmetische und plastisch-chirurgische Eingriffe.
Sämtliche zahnärztliche Behandlungen mit Ausnahme der Notfallversorgung (bei Zahnschmerzen usw.).

Kurz- und Langzeitversicherung
Um eine Versicherung abzuschließen, müssen Sie einen ausländischen Reisepass mitnehmen und sich an die Auslandsversicherungsabteilung einer beliebigen Versicherungsgesellschaft wenden. Lesen Sie beim Vertragsabschluss unbedingt das „Memo an den Versicherungsnehmer“ und klären Sie bei Fragen den Geschäftsführer der Versicherungsgesellschaft. Es gibt zwei Arten von Versicherungen: kurzfristig (d. h. Sie schließen mit einem Unternehmen einen Vertrag für eine bestimmte Anzahl von Tagen ab, in der Police sind die Abreise- und Ankunftsdaten angegeben) und langfristig (Sie sind maximal 60 Tage versichert). Tage und können in dieser Zeit mehrmals ins Ausland reisen).
Es gibt vier Versicherungsprogramme. Sie werden mit A, B, C, D bezeichnet. Jede Option impliziert ein bestimmtes Spektrum an Versicherungsleistungen.
Option A (die häufigste Option) umfasst die Evakuierung des Opfers in eine medizinische Einrichtung und die Behandlungskosten im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit.
Option B umfasst zusätzlich zu diesen Leistungen auch die Bezahlung eines Besuchs von Angehörigen bei der versicherten Person und die Bereitstellung zahnärztlicher Versorgung (nur bei akuten Schmerzen oder Schmerzen aufgrund von Unfallverletzungen).
Option C umfasst auch rechtliche (Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren) und administrative Unterstützung (Rückgabe von falsch versendetem Gepäck, Erstellung neuer Dokumente als Ersatz für verlorene usw.).
Schließlich bietet Option D auch Dienstleistungen bei Pannen von Privatfahrzeugen oder bei Krankheit des Fahrers an.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Versicherungssumme nach dem Bestimmungsland ausgewählt und nach dem Bedarf an Mindestdeckung gestaffelt.

Persönliche Reiseversicherung

Nach dem Bundesgesetz „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ (1997) ist die Personenversicherung ein Verhältnis zwischen Versicherungsnehmern (juristische Personen und juristische Personen) und Versicherern (juristische Personen) zur Erbringung von Versicherungsdienstleistungen, wenn die Der Schutz der Vermögensinteressen betrifft das Leben, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Versicherungsnehmer und Versicherten.
Versichert für die Personenversicherung von Touristen können sowohl natürliche als auch juristische Personen (Touristen und Reisebüros) sein, wobei nur Touristen versichert sein können. Allerdings ist eine Personenversicherung in jedem Fall immer an eine Person (Einzelperson) gebunden. Beispielsweise kann ein Reisebüro (juristische Person) als Versicherer auf eigene Kosten als Versicherte eine Personenversicherung für seine Mitarbeiter abschließen. Als versicherte Touristen können auch arbeitsunfähige Personen auftreten: Kinder unter 16 Jahren und Personen unter 80 Jahren. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Recht auf Schutz des mit seiner Persönlichkeit verbundenen Vermögensinteresses, d. h. der Versicherungsnehmer in der Personenversicherung kann gleichzeitig die versicherte Person sein. Eine Personenversicherung kann jedoch als Schutz von Eigentumsinteressen angesehen werden.
Die Personenversicherung für Touristen ist von Natur aus eine zusätzliche Form der staatlichen Sozialversicherung und Sozialversicherung, was sich in Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ widerspiegelt, der besagt, dass Versicherungsschutz gezahlt wird an den Versicherungsnehmer, den Versicherten oder einen Dritten, unabhängig von der Höhe, die ihnen aus anderen Versicherungsverträgen sowie aus der Sozialversicherung, der Sozialversicherung und auf Schadensersatz zusteht. Dies bedeutet, dass in Bezug auf die Personenversicherung von Touristen der Grundsatz der „Doppelversicherung“, der für die Sachversicherung gilt, nicht gilt.
Die Versicherungssumme (Versicherungsschutz) im Rahmen eines Personenversicherungsvertrages für Touristen, in deren Rahmen Versicherungsleistungen erbracht werden, kann in jeder mit dem Versicherer vereinbarten Höhe festgelegt werden.
Die Auszahlung des Versicherungsschutzes erfolgt, wenn der Versicherungsfall den im Vertrag sowie den Versicherungsbedingungen genannten Versicherungsfällen entspricht.
Zu den versicherten Ereignissen bei der Versicherung von Touristen gehören in der Regel der Tod (Tod) sowie kurzfristige, unerwartete, unbeabsichtigte Erkrankungen und Unfälle (Vergiftungen, Verletzungen usw.), die nur an den im Reisepaket vorgesehenen Orten und nicht in zufällige Orte. Bars, Cafés, beim Freizeit-Wasserskifahren, Drachenfliegen, Reiten usw. P.
Chronische, infektiöse und wiederkehrende Krankheiten (Herz-Kreislauf-, Krebs-, Tuberkulose-, Zahn- und andere Krankheiten) können nicht als Versicherungsfall für die Personenversicherung von Touristen angesehen werden.
Da die Reiseversicherung in unserem Land freiwillig ist und ein potenzieller Tourist bei jeder an der Reiseversicherung beteiligten Versicherungsgesellschaft eine Police (Zertifikat) abschließen kann, muss er sich vor Vertragsabschluss über die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsfälle informieren, für die eine Versicherung vorgesehen ist. Und wenn der Tourist gegen mindestens eine der aufgeführten Bedingungen verstößt oder diese nicht erfüllt, behält sich der Versicherer das Recht vor, die Versicherungssumme nicht auszuzahlen. Die Bedingungen der Personenversicherung für Touristen weisen auf solche Sanktionen hin, die nicht von der Versicherungspflicht abgedeckt sind. Zu den Sanktionen im Krankheits-, Unfall- und Todesfall zählen beispielsweise vorsätzliche Handlungen eines Touristen (Konsum von Alkohol oder Drogen, Teilnahme an Schlägereien, Kundgebungen, Prozessionen, Herstellung von Armbrüsten, Selbstmord).
Bei der Personenversicherung für ins Ausland reisende Touristen handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Krankenversicherung – für den Fall einer plötzlichen Erkrankung oder eines Körperschadens des Versicherungsnehmers (Versicherten) infolge eines Unfalls, der sich während eines Auslandsaufenthalts ereignet hat. Eine Standard-Krankenversicherung sieht vor, dass Sie sich bei Ihrer Reise in einem guten Gesundheitszustand befinden, keine körperlichen Beeinträchtigungen oder Gebrechen haben und nicht unter chronischen oder wiederkehrenden Krankheiten leiden.
Derzeit werden bei der Versicherung von Touristen zwei bedingte Systeme für die persönliche Versicherung von Auslandsreisenden verwendet:
Entschädigung, die früher in der häuslichen Versicherung am weitesten verbreitet war;
Dienstleistung (oder Unterstützung), die eine Reihe von Versicherungsdienstleistungen im Ausland erbringt.

Schadensersatz- und Dienstversicherung
Das erste Formular umfasst die Zahlung aller Kosten durch den Touristen selbst und die anschließende Entschädigung bei der Rückkehr nach Russland. Das ist sehr unpraktisch, weil... Der Tourist weiß im Voraus nicht, wie viel er mitnehmen soll.
Bei einer Service-Reiseversicherung reicht es nach Abschluss einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft aus, einen der angegebenen Versanddienste anzurufen, Ihre Versicherungsnummer und Ihren Nachnamen anzugeben, und dem Opfer wird die notwendige Hilfe geleistet. Das Reisebüro wählt selbst die Versicherungsgesellschaft aus, die ihrerseits die Verantwortung für die rechtzeitige Hilfeleistung und die Zahlung der Kosten übernimmt.
Eine Haftpflichtversicherung nutzen Touristen, die in Pkw, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen reisen, die eine erhöhte Gefahrenquelle darstellen. Diese Art der Versicherung kommt auch dann zum Einsatz, wenn der Versicherungsgegenstand die Haftung des Versicherten gegenüber Dritten ist.
Diese Versicherung ist in den meisten Ländern obligatorisch. In Russland wird eine solche Versicherung durch die oben genannten Vorschriften geregelt. Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 7. Juli 1992 Nr. 750 „Über die staatliche Pflichtversicherung von Passagieren“ (mit Ergänzungen und Änderungen) wurde auf dem Territorium der Russischen Föderation eine obligatorische Personenversicherung gegen Unfälle für Passagiere eingeführt des Luft-, Schienen-, See-, Binnenschiffs- und Straßenverkehrs sowie Touristen und Ausflügler, die über Reise- und Ausflugsorganisationen Überlandausflüge für die Dauer der Reise (Flug) unternehmen.
Es ist zu beachten, dass für Passagiere keine obligatorische Personenversicherung gilt:
1. alle Arten von Transportmitteln für die internationale Kommunikation;
2. Schienen-, See-, Binnenschifffahrts- und Vorortstraßenverkehr;
3. See- und Binnenschifffahrt von innerstädtischen Verbindungen und Kreuzungen;
4. Autotransport auf Stadtstrecken.
Es wurde festgestellt, dass vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Russischen Föderation, das die Fragen des Versicherungsschutzes für Passagiere (Touristen, Ausflügler) regelt, die obligatorische Personenversicherung dieser Personen durch den Abschluss in der Art und Weise und nach dem Bedingungen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Transport-, Speditionsunternehmen (im Folgenden als Spediteure bezeichnet) und Versicherern. Die Bewilligungen zur Durchführung dieser Pflichtversicherung werden den Versicherern in der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise erteilt.
Die Versicherung gegen Unfälle mit Touristen im Ausland erfolgt in der Regel im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen und wird entschädigt bei Eintritt von:
1. Invaliditätsgruppe 3 – 50 % der Versicherungssumme;
2. Invaliditätsgruppe 2 -75 % der Versicherungssumme; Tod -100 % der Versicherungssumme.
Die Versicherung der Reisekosten während einer fehlgeschlagenen Reise erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme (Versicherungsentschädigung), die ganz oder teilweise gezahlt wird, wenn die Reise aus folgenden Gründen unmöglich wird:
1. plötzliche Gesundheitsstörung oder Tod eines Touristen, seiner Familienangehörigen oder nahen Verwandten;
2. Schäden am Eigentum des Touristen durch Umwelteinflüsse oder Handlungen Dritter;
3. Beteiligung des Touristen an Gerichtsverfahren zum Zeitpunkt der geplanten Reise;
4. Erhalt einer Einberufung zum Militärdienst;
5. Versäumnis, ein Einreisevisum zu erhalten, obwohl alle Dokumentenanforderungen erfüllt sind;
6. Sonstige im Vertrag anerkannte Gründe.

Sachversicherung für Touristen
In der gesamten zivilisierten Welt ist die Praxis der Sachversicherung für Reiseunternehmen, Touristen und Reisende seit langem akzeptiert.
Es ist zu einem Axiom geworden, dass internationaler und inländischer Tourismus heute ohne Versicherung undenkbar ist. Eine Versicherungspolice ist ein notwendiger Bestandteil der touristischen Dienstleistungen, die den Touristen (Reisenden) Sicherheit und Komfort garantiert und auf russischem Boden schrittweise eingeführt wird.
Es sind die Sicherheit und der Komfort, die Touristen die Versicherung des Eigentums bieten, das sie mit sich führen und das sie auf Reisen und bei finanziellen (kommerziellen) Transaktionen verwenden.
Die touristische Sachversicherung umfasst sowohl die Versicherung persönlicher Gegenstände (Kameras, Kameras, Tonbandgeräte, Kleidung usw.), die der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Versicherten) bei sich haben oder mit Transportmitteln transportieren, als auch touristisches Eigentum (Sport, Ski). , Bootfahren usw.).
Derzeit erfreut sich die Versicherungstätigkeit sowohl in der Russischen Föderation als auch in den Commonwealth-Ländern zunehmender Beliebtheit. Es wurden zahlreiche Versicherungsfirmen und Unternehmen gegründet, doch nur wenige von ihnen können bei Reisen ins Ausland eine wirksame Versicherung anbieten. Alle anderen tun so, als gäbe es das Problem der Versicherung von Touristen nicht, und auf der Suche nach niedrigen Preisen für Touren warten sie still und heimlich auf einen bevorstehenden Unfall, wobei sie Touristen im Wesentlichen absichtlich täuschen und auf eigenes Risiko handeln. Gleichzeitig kann es zu einem Unfall bei jeder Person kommen, die im Rahmen einer Geschäfts- oder Touristenreise ins Ausland reist. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies während einer Kurzreise (3-7 Tage) auftritt, ist recht gering (1-2 Fälle pro 100-150 Touristen). Die häufigsten Unfälle sind Verlust und Diebstahl von Eigentum, Raub, Aufschlüsselung und Zerstörung von Eigentum infolge von Autounfällen sowie verschiedene Arten illegaler Handlungen Dritter und Versicherer (Eigentümer von Sportveranstaltungen, Hotels, Motels usw.).
Die rechtlichen Beziehungen von Reisebüros und Touristen (Versicherungsnehmer und Versicherte) zu Versicherungsträgern (Versicherern) werden im Sachversicherungsvertrag und in den Bedingungen für eine bestimmte Art von Versicherungsfall detailliert geregelt, die von jedem Versicherungsträger im Rahmen dessen selbstständig erarbeitet werden der von Rosstrakhnadzor auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation entwickelten allgemeinen Versicherungsregeln.
So werden bei der Sachversicherung die Rechtsbeziehungen von Reiseunternehmen (Versicherten) und Touristen (Versicherten) zu Versicherungsträgern (Versicherern) im Sachversicherungsvertrag und in den Regeln (Bedingungen) für eine bestimmte Art von Versicherungsfall detailliert geregelt, die von jeder Versicherungsorganisation unabhängig im Rahmen der Allgemeinen Regeln der Sachversicherung entwickelt werden, die von der Abteilung für Versicherungsaufsicht auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation entwickelt wurden. Betrachten Sie als Beispiel ein bedingtes Versicherungsschutzsystem für die freiwillige Sachversicherung eines Reiseunternehmens.

Ist eine Versicherung notwendig?
Erstens verlangen viele Länder eine Police, damit Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls medizinische Versorgung erhalten können (was recht teuer ist). Zweitens: Bei Reisen in äquatoriale Länder aufgrund eines starken Klimawandels, der sich nicht positiv auf das Wohlbefinden auswirken kann und die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe erforderlich macht. Und drittens: Nahe Verwandte (Kinder, Eltern etc.) können die Reise mitmachen, sodass Sie bei der Buchung einer Tour einen kleinen Betrag an Versicherungsprämie sparen.

Was tun in einer unerwarteten Situation?
Erstens sollten Sie Ihre Versicherungspolice immer bei sich haben, denn... Im Falle einer unvorhergesehenen Situation können Sie sich sofort an den Dispatcher des Versicherungsdienstes wenden. Bitte beachten Sie, dass in der Police eine Rücksendeadresse oder Telefonnummern angegeben werden müssen, unter denen Sie Hilfe erhalten können. Zweitens müssen Sie den Dispatcher zu jeder Tageszeit anrufen und Ihre Daten und die Nummer Ihrer Versicherungspolice oder Ihres Plastikausweises sowie Ihren Standort und die Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Eine Reiseversicherung ist eine Versicherung, die den Bürgern während ihres Urlaubs Versicherungsschutz bietet. Die Reiseversicherung (Kranken- und Unfallversicherung) ist obligatorisch und wird von Subjekten touristischer Aktivitäten auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen, die zur Durchführung dieser Aktivitäten berechtigt sind.

Der Hauptinhalt dieser Versicherung ist die Entschädigung für medizinische Kosten, die während einer Auslandsreise aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls entstehen können. Dieser Teil der Versicherung für Bürger, die ins Ausland reisen, steht in engem Zusammenhang mit der Unfallversicherung (hinsichtlich der Entschädigung für medizinische Kosten). Doch anders als bei der Krankenversicherung werden hier nur die Kosten erstattet, die infolge einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls entstehen.

Die Reiseversicherung wird in folgende Typen eingeteilt:

  • – Versicherung von touristischem Eigentum;
  • – Lebens- und Krankenversicherung für Touristen;
  • – Versicherung bei schlechtem Wetter während des Urlaubs der versicherten Personen.

Bei der Touristensachversicherung handelt es sich um eine Versicherung des Eigentums von Touristen, bei der Sach- und persönliche Gegenstände, die der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (versicherte Personen) im Urlaub mit sich führen oder mit Transportmitteln transportieren, als versichert gelten. Darüber hinaus unterliegen Gegenstände an der Kleidung und am Körper des Touristen sowie solche, die während einer Auslandsreise erworben wurden, der Versicherung. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages beginnt mit dem Verlassen des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und endet mit der Rückkehr.

Bei der Lebens- und Krankenversicherung für Touristen handelt es sich um eine Versicherung, die die Zahlung bestimmter Geldbeträge für den Fall einer Gesundheitsstörung oder des Todes der versicherten Personen während der Reise aufgrund von Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen vorsieht.

Die Lebens- und Krankenversicherung für Touristen auf touristischen Auslandsreisen umfasst in der Regel:

  • – Bereitstellung medizinischer Notfallversorgung für Touristen während einer Auslandsreise im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls;
  • – Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, das eine qualitativ hochwertige Behandlung unter angemessener medizinischer Aufsicht anbieten kann;
  • – Evakuierung in das Land des ständigen Wohnsitzes unter angemessener ärztlicher Aufsicht;
  • – Kontrolle im Krankenhaus und Information der Familie und des Patienten;
  • – Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter, wenn diese nicht vor Ort beschafft werden können;
  • – Beratungsleistungen eines Facharztes (falls erforderlich);
  • – Zahlung der Transportkosten für die Überführung eines kranken Touristen oder seines Leichnams in das Land seines ständigen Wohnsitzes;
  • – Rückführung der sterblichen Überreste eines Touristen;
  • – Bereitstellung von Rechtsbeistand für Touristen bei der Untersuchung von Zivil- und Strafsachen im Ausland.

Eine Schlechtwetterversicherung ist eine Versicherung, bei der der Versicherer haftet, wenn während des Urlaubs des Versicherten bestimmte widrige Wetterbedingungen eintreten.

Grundsätzlich bieten Reiseveranstalter Touristen eine Kombiversicherung an – dabei handelt es sich um einen umfassenden Versicherungsschutz für mehrere Versicherungsarten, der eine einzige Versicherungspolice gewährleistet. Als Bestätigung des Abschlusses einer Versicherungspolice erhalten Touristen ein Dokument, das ein kleinformatiges Buch darstellt, in dem Versicherungspolice-Formulare, Regeln für die Versicherung von Bürgern, Empfehlungen für die Regeln sowie Kontaktnummern und Adressen von Vertretungen der Versicherungsgesellschaft in aufgeführt sind Es sind verschiedene Länder hinterlegt. Versicherungspolice-Formulare enthalten folgende Informationen: Namen und Vornamen der Versicherten (von 1 bis 5 Personen), Geburtsdatum jedes Touristen, Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes der Person, die die Police bezahlt hat, Kalender und tatsächliche Anzahl der versicherten Tage nach Versicherung, Wohnsitzland und -region, Versicherungssumme und Beitrag. Jedes Formular wird vom Versicherungsnehmer und dem Vertreter des Versicherers unterzeichnet und mit dem Siegel der Versicherungsgesellschaft versehen.

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Police auch folgende Leistungen umfassen:

  • – Besuch eines Dritten im Notfall;
  • – Vorzeitige Rückkehr in das Land des ständigen Wohnsitzes;
  • – Evakuierung von Kindern, wenn infolge eines Unfalls oder einer Krankheit der versicherten Person mitreisende minderjährige Kinder unbeaufsichtigt blieben;
  • – Unterstützung während der Reise;
  • – Rechtsbeistand (einschließlich Hinterlegung einer Kaution, Bereitstellung eines Anwalts usw.);
  • – Hilfe bei verlorenen Dokumenten.

Manchmal, wenn ein Tourist bereits Tickets oder Gutscheine gekauft hat, kommt es zu einem Ereignis, das alle Pläne durchkreuzt und die Reise abgesagt wird. Damit der Kunde das gezahlte Geld zurückerstatten kann, wenn er die Reise aus triftigen Gründen nicht antritt, wird eine weitere Versicherungsleistung angeboten – die Erstattung der der versicherten Person entstandenen Kosten für den Fall, dass eine bezahlte Reise ins Ausland nicht durchgeführt werden kann. Als Gründe für die Nichtanreise, für die eine Entschädigung gezahlt wird, gelten folgende Ereignisse, die nach der Bezahlung der Reise eingetreten sind:

  • – Tod der versicherten Person;
  • – Verletzung oder plötzliche Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder nach Ansicht eines Arztes eine Reise verhindert;
  • – Tod eines nahen Angehörigen der versicherten Person;
  • – Gerichtsverfahren, an denen die versicherte Person aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung teilnehmen muss;
  • – Nichterteilung eines Ausreisevisums bei rechtzeitiger Vorlage aller von der Konsularabteilung der Botschaften des Landes des vorübergehenden Aufenthalts geforderten Unterlagen.

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Versicherungssumme nach dem Bestimmungsland ausgewählt und nach dem Bedarf an Mindestdeckung gestaffelt.

  • – Die Police muss am Computer ausgefüllt und auf Firmenbriefpapier ausgedruckt werden. Manuell ausgefüllte Policen werden nicht akzeptiert;
  • – Zusammen mit der Police müssen Sie ein Dokument vorlegen, das die Zahlung der in der Krankenversicherungspolice des Reisenden angegebenen Versicherungsprämie bestätigt;

Reisen– das ist immer eine Veränderung der gewohnten Umgebung. Wer gerne weit weg von zu Hause reist, findet sich oft in für den Körper ungewohnten klimatischen Bedingungen, in einem fremden Sprach- und Kulturumfeld wieder. Dadurch entstehen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

Um sich sicher zu fühlen und keine Angst vor unerwarteten Situationen zu haben, sollten Sie auf eine Reiseversicherung achten.

Reiseversicherung

Bei der Planung eines Urlaubs erwarten glückliche Reisende die Freuden der Reise, ohne an das Mögliche zu denken unangenehme Situationen.

In der Zwischenzeit wird es für jeden Touristen von Nutzen sein, sich mit Fragen der Reiseversicherung vertraut zu machen.

Was ist das?

Versicherung– ein notwendiger Weg, um die Sicherheit von Touristen zu gewährleisten. Für einen Touristen ist der Abschluss einer Versicherung ein Grund, sich keine Sorgen über mögliche Behandlungskosten, Verluste und andere unvorhergesehene Kosten zu machen. Für Tourismusorganisationen und Verkehrsunternehmen ist dies eine notwendige Voraussetzung für ihre erfolgreiche Arbeit.

Die charakteristischen Merkmale der Tourismusversicherung sind kurze Dauer Abschluss von Versicherungsverträgen (nicht länger als 6 Monate), hohe Unsicherheit über die Höhe des möglichen Schadens und der Versicherungsentschädigung, den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.

Haupttypen und Formen

Je nach Versicherungsgegenstand wird unterschieden: Arten:

  • persönlich– umfasst die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Eintritt von Krankheit, Tod, vorübergehender oder dauerhafter Invalidität des Versicherten;
  • Eigentum– anwendbar auf Sach- und Finanzrisiken;
  • Haftpflichtversicherung– notwendig im Falle einer Schädigung von Personen oder Organisationen durch ein Touristen- oder Reiseunternehmen;
  • Rückversicherung– gleichzeitige Versicherung eines Objekts durch verschiedene Versicherer.

Formen Versicherungen unterscheiden sich darin, wann ein Tourist seine Entschädigung erhalten kann:

  1. Entschädigungsformular– Der Tourist bezahlt alle Rechnungen selbst, bewahrt die Quittungen auf und beantragt erst danach bei der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung für seine Ausgaben.
  2. Dies ist nicht sehr praktisch und liegt an den eingeschränkten Möglichkeiten des Versicherers – der Abwesenheit seiner Vertreter am Urlaubsort des Reisenden.

  3. Service(Hilfeleistung) – Im Falle eines Versicherungsfalls ruft der versicherte Tourist die Vertreter des Unternehmens telefonisch an, gibt seine persönlichen Daten und die Nummer der Versicherungspolice an und anschließend leisten die Mitarbeiter des Unternehmens die erforderliche Hilfe und helfen bei der Organisation der Kostenerstattung. Dies ist eine bequemere Form, aber auch teurer.
  4. Einige Eigenschaften

    Versicherungsunternehmen bieten eine große Auswahl an möglichen Versicherungsoptionen und Inklusivleistungen an. Die richtige Wahl der Versicherungspolice hängt von Ihren Reiseplänen, der Route und den verfügbaren Mitteln ab.

    Selbstbehalt bei der Versicherung

    Franchise Bei der Reiseversicherung ist dies ein Teil der Versicherungsleistungen, die der versicherte Tourist selbst zahlt. Abhängig von den Regeln, nach denen dieser Betrag berechnet wird, gibt es drei Arten von Franchise:

  • Bedingtes Franchise– ein fester Betrag, bei dessen Überschreitung die Versicherungsgesellschaft alle Kosten vollständig übernimmt. Sollten durch den Versicherungsfall Kosten entstehen, die unter diesem Betrag liegen, trägt der Tourist diese selbst. Dies ist die beliebteste und bequemste Franchise-Option;
  • Bedingungsloses Franchise– ein fester Betrag, den der Tourist für alle mit dem Versicherungsfall verbundenen Kosten selbständig zahlt. Sind die Kosten kleiner oder gleich diesem Betrag, trägt der Tourist diese selbst. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, zieht die Versicherung diesen Betrag von den Gesamtkosten ab.

    Dies ist für einen Touristen der unrentabelste Selbstbehalt, daher erweist sich eine Versicherung mit solchen Konditionen als die günstigste;

  • Dynamisches Franchise– geht von einem sich ändernden Prozentsatz der Versicherungsleistungen am Gesamtbetrag der Kosten abhängig von der Anzahl der Versicherungsfälle aus. Im ersten Fall kann beispielsweise der gesamte Kostenbetrag erstattet werden, im zweiten Fall 90 % und so weiter.

Mit einer Franchise können Sie Versicherungskosten sparen, gleichzeitig riskiert der Tourist jedoch noch größere Verluste, wenn die Bedingungen für ihn ungünstig sind.

Persönliche Reiseversicherung

Eine persönliche Reiseversicherung bezieht sich auf die Fälle, in denen Schutz erforderlich ist Eigentumsinteressen Touristen mit Bezug zu Leben, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Gilt nur für Einzelpersonen. Eine solche Versicherung ist erforderlich, wenn ein Tourist einen Gesundheits- oder Lebensschaden erleidet und für die Behandlung aufkommen muss.

In diesem Fall muss die Veranstaltung an den im Reisepaket vorgesehenen Orten stattfinden.

Persönliche Versicherung gilt nicht für Krankheiten mit langfristigem, langwierigem Verlauf und Infektionen sowie für Situationen, die durch die bewusste Absicht des Touristen selbst entstanden sind, sich einer gefährlichen Situation auszusetzen.

Obligatorisch Für Flugreisen und Bahntransporte besteht eine Personenversicherung. Die Notwendigkeit einer Pflichtversicherung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzung dieser Transportarten mit einem hohen Verletzungsrisiko durch Unfälle verbunden ist. Die Versicherungskosten sind im Preis inbegriffen und erfordern keine zusätzlichen Maßnahmen seitens der Touristen.

Freiwillig Die persönliche Versicherung bleibt im Ermessen des Touristen. Es verfügt über ein breiteres Spektrum an Versicherungsfällen und bietet dem Touristen die Möglichkeit, die Versicherungshöhe selbst zu wählen.

Unfallversicherung

Repräsentiert private Option Personenversicherung. Unfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für vorübergehende Behinderungen während einer Touristenreise. Ihre Wahrscheinlichkeit steigt, wenn sich ein Tourist in einem fremden Land mit geringen Sprach- und Kulturkenntnissen befindet.

Medizinisch

Es handelt sich um eine Garantie für die Erstattung der Kosten der medizinischen Versorgung. Es handelt sich um eine private Art der Personenversicherung. Freiwillige Krankenversicherung erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Es bietet nicht nur eine Entschädigung für die Behandlungskosten, sondern auch die Kontrolle über die Qualität der medizinischen Versorgung durch die Versicherungsgesellschaft.

Eigentum

Gegenstand der Sachversicherung sind materielle Werte Tourist - Gepäck, persönliche Gegenstände, auch gemietete, und zu Hause gelassene Dinge.

Versicherte Ereignisse sind Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung, Verlust von Wertgegenständen. Diese Art der Versicherung ist vor allem für diejenigen relevant, die gezwungen sind, Wertsachen im Gepäck zu transportieren, und für diejenigen, die es vorziehen, teure Gegenstände für den Urlaub zu mieten.

Die Sachversicherung umfasst auch finanzielle Risikoversicherung Tourismusorganisationen, die durch das Verschulden anderer Unternehmen entstehen können. Dies ist eine der schwierigsten Versicherungsarten, sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei der späteren Entschädigung.

Zivilrechtlicher Haftungsschutz

Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter schützt im Schadensfall vor möglichen Schäden Verletzung von Pflichten von Reiseveranstaltern.

Der Tourist hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens, wenn die bezahlten touristischen Leistungen nicht vollständig erbracht wurden.

Sie sollten sich um den Abschluss einer solchen Versicherung kümmern der Reiseveranstalter selbst, der finanzielle Verluste ausgleichen kann, wenn dem Touristen eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ein solcher Bedarf kann entstehen, wenn es aufgrund versehentlicher Fehler zu Problemen bei der Beantragung von Visa, Buchungen oder der Erstellung von Ausflugsprogrammen kommt.

Inlands- und Incoming-Tourismus in der Versicherungsbranche

Die Besonderheiten der Entwicklung des Tourismusgeschäfts in verschiedenen Ländern bestimmen die Merkmale der Versicherung. Die Inlands- und Inbound-Tourismusversicherung richtet sich an Reisende, die ihr Land nicht verlassen, sowie an Ausländer, die zu touristischen Zwecken in das Staatsgebiet einreisen.

Russland

Die inländische Tourismusversicherung in Russland zeichnet sich durch ein geringes Bewusstsein der Touristen über ihre Möglichkeiten aus. Viele Menschen empfinden den Verkauf von Versicherungspolicen als Aufforderung zu unnötigen Dienstleistungen, um mehr Gewinn zu erzielen. In diesem Zusammenhang Versicherungsunternehmen Grenze die Zahl der möglichen Versicherungsfälle und Reiseunternehmen sparen möglichst viel an Versicherungspolicen, um günstigere Reisepakete verkaufen zu können.

Dadurch können nur Touristen angeboten werden wirtschaftliche Optionen Versicherungen gibt es keine vollständigen Informationen zu allen Versicherungsmöglichkeiten.

Trotz dieser harten Bedingungen in Russland funktionieren erfolgreich Versicherungsgesellschaften „Soglasie“ und „European Travel Insurance“.

Versicherungsgesellschaft "Vereinbarung" Das seit 22 Jahren bestehende Unternehmen bietet neben vielen anderen Versicherungsdienstleistungen auch Versicherungen für Reisende an, deren touristische Routen nicht über die Landesgrenzen hinausgehen. Sie können auf der Website eine Versicherungspolice bestellen – dafür benötigen Sie eingeben:

  1. Persönliche Daten;
  2. Reisedauer;
  3. Reisebedingungen.

Wenn ein Tourist vorhat, Sport zu treiben oder sich aktiv zu erholen, ist eine Zusatzversicherung mit einer etwas teureren Policenzahlung vorgesehen. Für diejenigen, die das größtmögliche Leistungspaket erhalten möchten, ist „Zusatzschutz“ vorgesehen. Es enthält:

  • Reisekosten Kinder versehentlich unbeaufsichtigt gelassen;
  • Reisen von einem von Verwandte im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Touristen;
  • Hotelunterkunft ein Tourist nach einer Krankenhausbehandlung und ein Angehöriger während einer Behandlung, die länger als 15 Tage dauerte oder über den Tag der geplanten Rückkehr hinaus andauerte;
  • Ausgaben für Dienstleistungen von Telekommunikationsbetreibern.

Die Firma Soglasie bietet auch die Möglichkeit einer zusätzlichen Unfallversicherung an.

Versicherungsgesellschaft „Europäische Reiseversicherung“, das seit 2006 tätig ist, ermöglicht es Ihnen, über die Website eine Versicherungspolice zu bestellen, nachdem Sie deren Kosten zuvor berechnet haben. Die Website bietet Ihnen die Möglichkeit, eine von mehreren Versicherungsoptionen auszuwählen, einschließlich eines anderen Leistungsverzeichnisses. Zur Auswahl stehen folgende Versicherungsoptionen:

  1. Für kurzfristig reisen;
  2. Für mehrere reisen;
  3. Versicherungspolice für den Fall Stornierungen Reisen.

Abhängig von der gewählten Police ist eine Entschädigung für medizinische, medizinische und Transportkosten, eine Versicherung für sportliche Aktivitäten und Gepäck möglich.

Europa

EU-Länder sind sogenannte „Visaländer“. Um ein Visum zu erhalten, ist eine Versicherung erforderlich. Üblich ist ein breiteres Spektrum an Versicherungsdienstleistungen, darunter auch die sogenannten Hilfe– die Möglichkeit, Rechts- und Informationsunterstützung von Dienstleistungsunternehmen zu erhalten.

Für Reisende, die mit dem Fahrzeug in europäische Länder einreisen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. „Grüne Karte“. Diese Anforderung ist auf die große Zahl von Autounfällen zurückzuführen, die aufgrund fehlender einheitlicher Verkehrsregeln auftreten.

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Olga Stepanowa


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Selbst Workaholics, die sich nicht ausruhen können, verspüren manchmal den Wunsch, alles stehen und liegen zu lassen, einen Koffer zu packen und sich auf den Weg zum Meer zu machen. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihren Reisepass abzustauben, sich die letzten Tickets zu schnappen und ein Zimmer in einem schönen Hotel an der Küste zu buchen. Es scheint, als hätten Sie nichts vergessen? Oh, und Versicherung!

Daran erinnern sich alle Touristen erst im letzten Moment.

Und vergebens...

Wenn Sie eine Reise über ein Reiseunternehmen buchen, erhalten Sie in den meisten Fällen eine Versicherung als Teil eines Standardleistungspakets. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der Kostenminimierung für den Versicherer. Bei Einzelversicherungen ist der Preis immer höher und die Auswahl sollte sorgfältiger erfolgen. Welche Versicherung benötigen Sie? Touristen hören in der Regel nur von der Krankenversicherung. Und nicht alle Reisenden wissen, dass es neben einer plötzlichen Krankheit oder Verletzung im Ausland noch weitere Versicherungsfälle gibt.

Arten von Reiseversicherungen – was garantieren sie Touristen bei Reisen ins Ausland?

Moderne Versicherungsunternehmen bieten Reisenden verschiedene Versicherungsmöglichkeiten an.

Das Üblichste:

  • Krankenversicherung. In welchem ​​Fall ist es notwendig: plötzliche Krankheit oder Verletzung, Tod infolge eines Unfalls. Der Preis der Police hängt von dem Land, in das Sie reisen, der Dauer der Reise und der Versicherungssumme (ca. - durchschnittlich 1-2 Dollar/Tag) sowie von den Zusatzleistungen ab. Vom Reisenden verursachte Fälle sowie chronische Krankheiten sind nicht versichert.
  • Gepäckversicherung. In welchen Fällen ist es notwendig: Verlust oder Diebstahl eines Teils Ihres Gepäcks oder seines gesamten Gepäcks, Beschädigung des Gepäcks durch Dritte sowie Sachschäden aufgrund eines Unfalls, eines bestimmten Vorfalls oder sogar einer Naturkatastrophe. Der Verlust Ihrer Sachen durch Fahrlässigkeit ist nicht in der Liste der versicherten Ereignisse enthalten. Es ist möglich, einen solchen Vertrag nicht für eine Reise, sondern für mehrere gleichzeitig abzuschließen. Die Versicherungssumme, von der der Preis der Police abhängt, darf nicht höher sein als die Kosten der Sache. Einige Unternehmen begrenzen sogar den maximalen Zahlungsbetrag (ca. - bis zu 3-4.000 Dollar). Die durchschnittlichen Kosten einer klassischen Police betragen nicht mehr als 15 US-Dollar. Zu beachten ist auch, dass ein Schadensersatz nur dann möglich ist, wenn mindestens 15 % des gesamten Gepäcks beschädigt sind.
  • Haftpflichtversicherung . Diese Versicherung ist erforderlich, wenn ein Reisender versehentlich oder vorsätzlich jemandem (etwas) im Hoheitsgebiet eines fremden Landes Schaden zufügt. Im Falle eines Gerichtsverfahrens trägt der Versicherer die Kosten für die Entschädigung des Geschädigten, es sei denn, der Tourist hat unbeabsichtigt einen Gesundheits- oder Sachschaden verursacht (Hinweis: Der Rauschzustand in dieser Situation entzieht dem Touristen die Versicherung).
  • Reiserücktrittsversicherung. Ein solcher Versicherungsvertrag wird mindestens 2 Wochen vor der Reise abgeschlossen. Die Police sieht die Möglichkeit einer dringenden Reisestornierung aufgrund bestimmter Umstände vor (Hinweis: Die Nichterteilung eines Visums ist nicht in der Liste der versicherten Ereignisse enthalten).
  • Reiserücktrittsversicherung. Der Reisende übernimmt diese Richtlinie für den Fall, dass die Reise aufgrund der Nichterteilung eines Visums oder anderer Umstände höherer Gewalt, die nicht vom Touristen selbst zu vertreten sind, abgesagt werden muss (Hinweis: Verletzung, Tod eines Familienmitglieds, Dienstantritt usw.). . ). Es ist erwähnenswert, dass diese Art der Versicherung die teuerste ist. Die Höhe einer solchen Versicherung kann bis zu 10 % des Reisepreises betragen. Bitte beachten Sie auch, dass keine Zahlungen erfolgen, wenn dem Touristen bereits ein Visum verweigert wurde und außerdem gegen ihn ermittelt wird oder er an einer Krankheit leidet. Die Police kostet Sie 1,5–4 % der Gesamtkosten Ihrer Reise.
  • Green Card – für Reisende mit eigenem Auto . Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich um eine Art „MTPL“, nur im internationalen Maßstab. Sie können eine solche Police an der Grenze abschließen, es wird jedoch empfohlen, dies in der Geschäftsstelle des Versicherers zu tun – das ist ruhiger und günstiger. Bei einem Unfall im Ausland legt der Tourist lediglich die erhaltene Green Card vor und meldet den Versicherungsfall unmittelbar nach der Rückkehr ins Heimatland dem Versicherer.

Es ist wichtig zu bedenken, dass keine Zahlungen erfolgen, wenn der Reisende...

  1. Verstoß gegen die Versicherungsregeln.
  2. Im Versicherungsfall weigerte er sich, den Weisungen des Versicherers Folge zu leisten.
  3. Der Höchstbetrag der Police wurde aufgrund eines Schadens überschritten.
  4. Teilnahme an Feindseligkeiten oder Unruhen zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.
  5. Zum Zeitpunkt der Befürchtung/des Vorfalls bewusst gegen das Gesetz verstoßen.
  6. War betrunken oder stand unter dem Einfluss von Drogen/Drogen.
  7. Fordert Entschädigung für moralischen Schaden.

Was kann eine Reisekrankenversicherung im Ausland abdecken?

Leider verläuft nicht jeder Urlaub ohne Zwischenfälle, und auch wenn Sie sicher sind, dass „alles reibungslos verläuft“, sollten Sie für Störungen sorgen, die durch das Verschulden Dritter entstehen können.

Mit einer Krankenversicherung/Versicherung können Sie nicht nur viel Geld sparen, sondern auch sogar ein Leben retten!

Wie wir wissen, sind die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland sehr hoch, und in einigen Ländern kann bereits ein einfacher Arztbesuch bei Ihnen zu Hause Ihren Geldbeutel um 50 US-Dollar oder mehr belasten, ganz zu schweigen von Fällen, in denen eine Evakuierung erforderlich ist (Hinweis: Die Kosten können mehr als 50 US-Dollar betragen). 1000 Dollar).

Arten von medizinischen Maßnahmen/Versicherungen – welche sollten Sie in Anspruch nehmen?

  1. Einmal(gültig für 1 Fahrt).
  2. Mehrere(gültig für ein Jahr, praktisch für diejenigen, die ständig ins Ausland fliegen).

Versicherungssumme(Hinweis: Die vom Versicherer gezahlte Entschädigung) beträgt normalerweise 30.000 bis 50.000 US-Dollar.

Was kann medizinisch/versichert abgedeckt werden?

Je nach Vertrag zahlt der Versicherer...

  • Kosten für Medikamente und Transport ins Krankenhaus.
  • Notfallbesuch beim Zahnarzt.
  • Ein Ticket nach Hause oder eine Reise für Familienangehörige (Flug und Unterkunft), um einen kranken Touristen im Ausland zu besuchen.
  • Transport des verstorbenen Touristen nach Hause (Hinweis – im Falle seines Todes).
  • Kosten für die Rettung eines Touristen.
  • Ambulante/stationäre Behandlung.
  • Unterbringung, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich ist.
  • Der Rettungsdienst.
  • Kontrolle im Krankenhaus mit Information der Familie über die aktuelle Situation.
  • Bereitstellung von Medikamenten, die am Aufenthaltsort des Touristen nicht verfügbar sind.
  • Beratungsleistungen für Fachärzte.
  • Rechts-/Reiseassistenzdienste.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten heute an einheitliche erweiterte Versicherungspakete, inklusive Versicherung gegen alle oben genannten Risiken.

Wichtig zu beachten:

Es erfolgen keine Kranken-/Versicherungszahlungen, wenn...

  1. Der Reisende wollte seine Gesundheit wiederherstellen, gab dies jedoch im Vertrag nicht an.
  2. Es entstehen Ängste/Kosten aufgrund der Verschlimmerung chronischer Krankheiten des Touristen oder von Krankheiten, die etwa sechs Monate vor der Reise bekannt waren.
  3. Der Versicherungsfall ist mit einer radioaktiven Belastung verbunden.
  4. Ein Versicherungsfall steht im Zusammenhang mit jeder Art von Prothetik oder psychischen Erkrankungen (auch AIDS, angeborenen Anomalien etc.)
  5. Der Tourist wurde von seinen ausländischen Verwandten behandelt (Achtung – auch wenn diese über die entsprechende Lizenz verfügten).
  6. Mit kosmetischen/plastischen Operationen sind Versicherungskosten verbunden (Hinweis: Ausnahme: Operation nach einer Verletzung).
  7. Der Tourist behandelte sich selbst.

Und denken Sie daran, dass Sie, um nach der Rückkehr in Ihr Heimatland eine Entschädigung zu erhalten, Folgendes einreichen müssen...

  • Ihre eigene Versicherungspolice.
  • Originalrezepte, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat.
  • Quittungen von Apotheken mit Angabe des Preises für vom Arzt verschriebene Medikamente.
  • Originalrechnung des Krankenhauses, in dem Sie behandelt werden mussten.
  • Ärztliche Überweisung für Untersuchungen und Rechnungen für durchgeführte Labor-/Forschungsarbeiten.
  • Andere Dokumente, die die Tatsache der Zahlung bestätigen können.

Wichtig:

Sofern Ihr Versicherungsvertrag Folgendes beinhaltet Franchise Dann müssen Sie einen Teil der für den Versicherungsfall aufgewendeten Mittel selbst bezahlen.

Tipps zur Auswahl einer Reiseversicherung bei Reisen ins Ausland

Achten Sie bei der Reiseplanung besonders auf das Thema Versicherung. Es wird nicht empfohlen, sich in Gesundheitsfragen auf das russische „Vielleicht“ zu verlassen.

Die Wahl einer Versicherungsgesellschaft ist der wichtigste Schritt.

Befragen Sie Verwandte und Freunde, die bereits über Versicherungserfahrung verfügen, analysieren Sie touristische Bewertungen von Versicherern im Internet, studieren Sie die Erfahrungen des Unternehmens auf dem Versicherungsmarkt, seine Lizenzen, Betriebsdauer usw.

Beeilen Sie sich nicht, eine Versicherung bei der ersten Firma abzuschließen, die Sie um die Ecke finden. Die Zeit, die Sie mit der Suche verbringen, spart Ihnen Nerven, Gesundheit und Geld.

  • Merkmale des Landes. Es ist wichtig herauszufinden, ob beim Grenzübertritt eines bestimmten Landes eine Versicherung erforderlich ist. Für viele Länder wird eine solche Versicherung Voraussetzung für den Grenzübertritt sein, wobei die Deckungssumme beispielsweise bei einer Versicherung für Schengen-Staaten über 30.000 Euro liegen sollte. Seien Sie aufmerksam.
  • Zweck der Reise. Berücksichtigen Sie die beabsichtigte Art des Urlaubs. Wenn Sie nur zwei Wochen lang am Strand liegen möchten, ist das eine Sache. Wenn Sie jedoch die Eroberung des Everest auf Ihrer Liste haben, müssen Sie sich um die Verfügbarkeit zusätzlicher Optionen in der Police kümmern (z. B. Transport mit einem Krankenwagen). ).
  • Assistent Ein wichtiger Punkt, über den nur wenige Menschen nachdenken. Ein Assistent ist ein Unternehmen, das Partner Ihres Versicherers ist und Ihre Probleme direkt vor Ort löst. Es hängt von der Assistenzkraft ab, in welches Krankenhaus Sie eingewiesen werden (falls ein Angstfall auftritt), wie schnell Hilfe eintrifft und wie viel die Behandlung vergütet wird. Daher ist die Wahl eines Assistenten noch wichtiger als die Wahl eines Versicherers. Verlassen Sie sich bei der Auswahl auf Online-Bewertungen und Empfehlungen von bekannten Touristen.
  • Franchise. Denken Sie daran, dass Sie aufgrund der Angabe in der Police verpflichtet sind, einen Teil der Kosten selbst zu tragen.
  • Merkmale des Landes oder Urlaubs. Analysieren Sie im Voraus die Risiken des Reiselandes (Überschwemmung, Sturz vom Moped, Vergiftung, Militäreinsatz usw.) sowie die mit Ihrem Sporturlaub verbundenen Risiken. Berücksichtigen Sie diese Risiken bereits bei der Erstellung der Versicherung/des Vertrags, da sonst später keine Zahlungen erfolgen.
  • Überprüfen Sie die ausgestellte Police. Beachten Sie die Liste der versicherten Ereignisse, Ihr Verhalten im Versicherungsfall und die Termine (die Versicherung muss den GESAMTEN Urlaubszeitraum inkl. An- und Abreisetag umfassen).

Und denken Sie natürlich an die Hauptsache: Sparen Sie nicht an Ihrer Gesundheit! Vor allem, wenn Sie mit Kindern reisen oder noch auf die Geburt Ihres Babys warten.

Die Website dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für den Artikel! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihr Feedback und Ihre Tipps unten in den Kommentaren teilen.